30.10.13, SR hat einen Film zusammengestellt über die Unterzeichnung der Wärmelieferverträge mit der Stadt Otteiler.
Den angezeigten Link anklicken und auf dem angezeigten Video ist am rechten Rand eine Auflistung der Beiträge. Für die Energiegenossenschaft Fürth ist das der Bericht 4 und 5 in diesem Video.
Link:
http://sr-mediathek.sr-online.de/index.php?seite=7&id=21578
http://www.youtube.com/watch?v=Yuv_WR932Yo
Welche rechtlichen Pflichten haben Öltankbesitzer und mit welchen Folgen müssten Hausbesitzer rechnen, wenn tatsächlich einmal Öl austritt?
Der Gesetzgeber verschärft
voraussichtlich 2013 die Überwachungspflicht von Öltanks. Bisher waren nur Besitzer von unterirdischen sowie von größeren oberirdischen Tanks über 10.000 Liter verpflichtet, die Anlage regelmäßig
auf Defekte prüfen zu lassen. Eine neue Verordnung wird voraussichtlich ab nächstem Jahr bundeseinheitlich alle Eigenheimbesitzer mit Ölheizung zu dieser Sicherheitsmaßnahme verpflichten.
Besitzer dieser Anlagen sind also gut beraten, die Gesetzeslage in den kommenden Monaten genau zu verfolgen. Entsteht durch einen defekten Tank ein Schaden, ist die Regelung aber schon jetzt
eindeutig: Grundsätzlich ist der Eigentümer des Öltanks in der Pflicht, für die entstehenden Schäden an Erdreich und Grundwasser aufzukommen – und zwar laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sogar
dann, wenn es trotz regelmäßiger Wartung zu einem Leck kommt. Das Problem dabei: Die Kosten für Aushub und Entsorgung des verseuchten Erdreichs sowie die notwendigen Aufwendungen für die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes übersteigen in den meisten Fällen die finanziellen Mittel der Tank-Eigentümer um ein Vielfaches.